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öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "betriebshof eigenbetriebe Hechingen"

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen"
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 
Der Gemeinderat der Stadt Hechingen hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 folgende Entscheidungen getroffen: Er hat über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Er hat den Planentwurf des Bebauungsplanes „Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen“ mit Begründung und Anlagen zur Begründung, Textteilen und örtlichen Bauvorschriften im Entwurf festgestellt und beschlossen diese, sowie die Stellungnahmen aus der Beteiligung der frühzeitigen Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Rückblick:
Auf der Grundlage der Drucksache Nr. 070/2016 hat der Gemeinderat am 21.07.2016 die Einleitung (Aufstellungsbeschluss) des Bebauungsplanverfahrens ”Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen” in Hechingen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 08.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 statt. Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange angehört.
 
Umfang des Plangebietes und Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem Bebauungsplanverfahren “Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen” sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des bestehenden Betriebshofes aus der Gammertinger Straße auf die Freifläche in unmittelbarer Nähe zum Areal der Stadtwerke Hechingen ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen” befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Hechingen auf dem Gelände des Betriebshofes der Stadtwerke Hechingen.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf “Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen”, vom 13.02.2017 des Büros Gfrörer, Empfingen, maßgebend.
 
Bebauungsplan "Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen"  

 
 
 
 
 


Lageplan Bebauungsplan “Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen”,Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
                          
Die einzelnen Änderungen am Bebauungsplanentwurf aufgrund der frühzeitigen Öffentlichkeits- und frühzeitigen Behördenbeteiligung:
 
1. Die östliche Baugrenze wird verschoben. Grund hierfür ist, dass in diesem Be
    reich eine Lagerfläche des Betriebshofes vorhanden ist. Eine Lagerfläche ist ge
    mäß § 2 Abs.1 Nr. 2 der Landesbauordnung von BaWü (LBO) eine bauliche Anlage.
    Durch die Verschiebung der Baugrenze wird die Lagerfläche in das Baufenster
    aufgenommen.
 
2.  Das bisherige Gewerbegebiet GE 1 wird in ein Sondergebiet (“ SO Betriebshof”)
     umgewandelt. Dieses “Sondergebiet Betriebshof” dient vorwiegend der Unter
     bringung von Gebäuden und Hallen, die dem Betriebshof zur Erfüllung seiner
     Aufgaben dienen. Nachtbetriebe, mit Ausnahme des Winterdienstes, sind somit
     ausgeschlossen.
 
3.  Das bisherige Gewerbegebiet GE 2 wird somit nur noch als GE bezeichnet. Für
     dieses GE Gebiet wird festgelegt, dass “Einzelhandel” nicht zulässig ist.
 
4.  Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden zwei städtische
     Grundstücke als Ersatzfläche ausgesucht, auf denen die erforderlichen Aus-
     gleichsmaßnahmen extern umgesetzt werden können.
 
5.  Der Artenschutzbeitrag wird für die Artengruppe der Fledermäuse untersucht
     und im Zusammenhang mit der vorgenommenen Gehölzrodung ergänzt. Hierfür
     erforderliche Ausgleichs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen werden dargestellt.
 
Folgende Gutachten wurden erstellt und werden den Auslegungsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit ausgelegt und sind Bestandteile der Begründung:
 
1.  Umweltbericht mit Bestandsplan Biotope und Nutzungen, Büro Gfrörer, Empfin
     gen, vom 13.02.2017
2.  Mähwiesen-Ausgleich und Planexterner Ausgleich mit Plan Schutzgut Biotope,
     Büro Gfrörer, Empfingen vom 13.02.2017
3.  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
4.  Schalltechnische Untersuchung, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, vom
     27. Januar 2016
5.  Baugrundgutachten, GEO TEAM Rottweil, Rottweil, vom 26.04.2016
6.  Altlasten- und Entsorgungsuntersuchung, GEO TEAM Rottweil, Rottweil,
     vom 27.04.2016
 
Umweltbericht mit Bestandsplan Biotope und Nutzungen, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017 und Mähwiesen-Ausgleich und Planexterner Ausgleich mit Plan Schutzgut Biotope,Büro Gfrörer,Empfingen vom 13.02.2017
Es wurde ein Umweltbericht erstellt sowie hieraus resultierend eine Stellungnahme zum Mähwiesen-Ausgleich und zum Planexternen Ausgleich. Der Umweltbericht und der Mähwiesen-Ausgleich und der Planexterne Ausgleich sind Bestandteile der Begründung. Hinsichtlich der betroffenen Flora-Fauna-Habitat (FFH) Mähwiese wurde die Bilanzierung geändert.  Grundlage für die Bewertung des Eingriffes bzgl. der betroffenen FFH-Mähwiese ist die Flächenabgrenzung und Einstufung des Erhaltungszustandes der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).
Für den Ausgleich der Bebauung wurden in Absprache mit dem Landratsamt Zollernalbkreis (LRA ZAK), Untere Naturschutzbehörde, zwei städtische Grundstücke als Ersatzflächen ausgesucht, auf denen die Ausgleichsmaßnahmen extern umgesetzt werden können. Es handelt sich hierbei um Teilflächen der Flurstücke Nr. 708 und 708/3 der Gemarkung Hechingen-Sickingen. Diese Grundstücke befinden sich nordöstlich von Hechingen nahe der Ortschaft Bodelshausen bei der Auffahrt zur Bundesstraße B 27.
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
Es wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird für die Artengruppe der Fledermäuse untersucht und im Zusammenhang mit der vorgenommenen Gehölzrodung ergänzt. Hieraus erforderliche Ausgleichs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen werden dargestellt. Eine ergänzende Untersuchung zur Thematik der Fledermäuse ist für das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist Bestandteil der Begründung.
 
Schalltechnische Untersuchung, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen, vom 27. Januar 2016
Die schalltechnische Untersuchung ergab, dass die höchsten Werte in Nachtstunden während des Winterdienstbetriebes erwartet werden. Hierbei werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten. Die ankommenden Lärmemissionen in den Mischgebieten sind innerhalb der geltenden Lärmwerte, da der Winterdienstbetrieb nur über eine geringe Periode in den Wintermonaten stattfindet und ein sozial adäquates Ziel verfolgt.
Das Gutachten ist Bestandteil der Begründung.
 
Baugrundgutachten, GEO TEAM Rottweil, Rottweil, vom 26.04.2016
und Altlasten- und Entsorgungsuntersuchung, GEO TEAM Rottweil, Rottweil, vom 27.04.2016

Das Landratsamt Zollernalbkreis (LRA ZAK), Abteilung Wasser- und Bodenschutz hat darauf hingewiesen, „dass auf dem Flurstück 1600/26 sich das ehemalige städtische Gaswerk (jetzt Stadtwerke) befunden habe. Es ist im Altlastenkataster erfasst. Es wurde eine (Teil) Sanierung durchgeführt, sodass die noch verbliebenen Belastungen hingenommen werden können. Bei einer Überplanung müssen diese Restbelastungen berücksichtigt werden.“
Die Bodenproben weisen laut Gutachten an den betroffenen Stellen einen gewissen Arsenwert auf. Jedoch liegen die Werte unterhalb der Grenzwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Beim Abtransport des Aushubs auf Deponien ist dies zu berücksichtigen. In den Textlichen Festsetzungen wird diesbezüglich ein Hinweis ergänzt (siehe Anlage 4 Planungsrechtliche Festsetzungen, Seite 10, Hinweise, 2. Untergrundverunreinigungen, Altlasten und Abfallbeseitigung).
Zur Vermeidung von Schwermetalleinträgen wird ein Hinwies in den Textlichen Festsetzungen mit aufgenommen (siehe Anlage 4 Planungsrechtliche Festsetzungen, Seite 10, Hinweise, 2. Untergrundverunreinigungen, Altlasten und Abfallbeseitigung).
Die Gutachten sind Bestandteil der Begründung.
 
Die Entwurfsunterlagen bestehen aus
1.  Satzung
2.  Abgrenzungsplan, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
3.  Lageplan Bebauungsplan ”Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen”, Büro Gfrörer,
     Empfingen,vom 13.02.2017
4.  Planungsrechtliche Festsetzungen, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
5.   Örtliche Bauvorschriften, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
6.  Begründung, Büro Gfrörer, Empfingen vom 13.02.2017 mit Anlagen:
     6.1.  Umweltbericht mit Bestandsplan Biotope und Nutzungen, Büro Gfrörer, 
             Empfingen, vom 13.02.2017
     6.2.  Mähwiesen-Ausgleich und Planexterner Ausgleich mit Plan Schutzgut Bioto-
             pe, Büro Gfrörer, Empfingen vom 13.02.2017
     6.3.  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Gfrörer, Empfingen, vom13.02.2017
     6.4.  Schalltechnische Untersuchung, Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübingen,
             vom 27. Januar 2016
     6.5.  Baugrundgutachten , GEO TEAM Rottweil, Rottweil, vom 26.04.2016
     6.6.  Altlasten- und Entsorgungsuntersuchung, GEO TEAM Rottweil, Rottweil,
             vom 27.04.2016
7.  Synopse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
     Träger öffentlicher Belange, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 13.02.2017
 
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
 
Umweltbericht zur Prüfung der Umweltauswirkungen der Planung/des Vorhabens
zu den Schutzgütern:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 3,06 ha. Davon sind ca. 0,98 ha Flächen des Betriebsgeländes der Stadtwerke mit bestehenden Bau- und Verkehrsflächen. Rund 0,6 ha umfassen vorhandene Randbebauung
(Misch-/Wohnbebauung), die in den Bebauungsplan miteinbezogen wird substanziell jedoch wie vorhanden erhalten bleibt. Rund 1,48 ha werden von bisher unbebaute Freiflächen eingenommen. Durch die neu Überplanung der nicht bebauten Freiflächen erfolgen Eingriffe in eine teils als hochwertig einzustufende Hecken- und Wiesenlandschaft am Rand von Bau- und Verkehrsflächen in exponierter Lage auf einem Höhenrücken ein.
Durch die Neuüberplanung des Gebiets kommt es in einem Umfang von rund 0,9 ha (abzüglich bestehender Bau- und Verkehrsflächen) zu dauerhaften Flächenverlusten bisher nicht bebauter Bereiche durch Versiegelungen und Überbauung. Ca. 52 % der neu überplanten Flächen umfassen zukünftig öffentliche und private Grünflächen.
Durch die Flächenverluste/-umwandlungen entstehen für das Schutzgut Biotope zum Teil sehr erhebliche Beeinträchtigungen durch den Verlust angrenzender Magerer Flachland-Mähwiese und teils älteren Baumbeständen.
Auf rund 59 % der beanspruchten Flächen sind für das Schutzgut wenig erhebliche bis unerhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Betroffen sind hier Biotope mit einer mittleren bis geringen Bedeutung. Die Eingriffe in das Schutzgut können insgesamt jedoch innerhalb des Plangebiets nicht ausgeglichen werden.
Erhebliche Beeinträchtigungen sind vorhabensbedingt durch den üblichen mit Bauvorhaben verbundenen unvermeidbaren und dauerhaften Flächenverlust durch Bebauung/Versiegelung für das Schutzgut Boden zu erwarten.
Betroffen sind auf ca. 50 % der beanspruchten Fläche naturnahe Böden mit einer geringen bis mittleren Wertigkeit. Ungefähr die Hälfte der geplanten Bauflächen umfasst bereits anthropogen überprägte Böden oder bereits bebaute/versiegelte Flächen. Der Eingriff in das Schutzgut kann jedoch innerhalb des Plangebiets nicht ausgeglichen werden.
Als wenig erheblich bis unerheblich sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Orts- und Landschaftsbild, Freizeit und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie für den Menschen einzustufen.
Soweit erforderlich können durch die dargestellten Maßnahmen negative Auswirkungen auf diese Schutzgüter innerhalb des Plangebiets ausgeglichen bzw. auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.

Mähwiesen-Ausgleich und Planexterner Ausgleich:
Anlass für die Ausgleichsplanung ist die Darstellung des erforderlichen Ausgleichs für die Eingriffe in Natur und Landschaft im Zuge des Bebauungsplanverfahrens. Dies umfasst zum einen den Ersatz von entfallenden Mageren Flachland-Mähwiesen, welche im Zuge der Offenlandkartierung im Zollernalbkreis mit einer Größe von 9.447 m² innerhalb des Geltungsbereiches ausgewiesen wurden. Zum anderen besteht beim Schutzgut „Biotope“ ein Ausgleichsdefizit von 161.870 Punkten und ein weiteres beim Schutzgut „Boden“ in Höhe von 23.583 Punkten, welches nur durch planexterne Maßnahmen ausgeglichen werden kann.In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Zollernalbkreis, Untere Naturschutzbehörde und Landwirtschaftsamt wurden die Flächen Flurstück Nr. 708 und 708/3 in Hechingen-Sickingen, östlich von Bodelshausen als Ausgleichsfläche für die Maßnahme ausgewählt.Diese Flächen werden eine Pflege- und Entwicklungsmaßnahme durchlaufen sowie eine Erhaltungsphase. Somit ist der bilanzierte Ausgleich des Eingriffes abgegolten.
 
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag:
Parallel zum Umweltbericht wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Im Wirkraum des Vorhabens kommen mehrere artenschutzrechtlich relevante Arten vor. Zu nennen sind hierbei insbesondere die europäischen Vogel- und Fledermausarten.
Mit der Realisierung des Vorhabens sind Auswirkungen auf die nachgewiesenen europarechtlichen Arten verbunden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 (1) der Artengruppe Vögel (Feldlerche, Goldammer) muss die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen.
Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten müssen im Falle der Feldlerche populationsstützende Maßnahmen durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der dargestellten funktionserhaltenden Maßnahmen ergeben sich für gemeinschaftlich geschützte Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten durch die Realisierung des Vorhabens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG. Es wird keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG benötigt.
 
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Betriebshof Eigenbetriebe Hechingen“,
bestehend aus dem Entwurf der Satzung, Entwurf des Abgrenzungsplanes, Entwurf des Lageplans, Entwurf der Planungsrechtlichen Festsetzungen, Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften, Entwurf der Begründung mit Anlagen sowie die Synopse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange,
werden in der Zeit vom
10.04.2017 bis einschließlich 10.05.2017
 
bei der Stadt Hechingen, Dienststelle Neustraße 4, 72379 Hechingen während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung und zum Vorbringen von Anregungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
gez.
Dorothea Bachmann



Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Zeit von 10.04.2017 bis einschließlich 10.05.2017 bei der Stadt Hechingen, Dienststelle Neustraße 4, 72379 Hechingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die entsprechenden Beratungsunterlagen können unter ratsinfo-hechingen.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=520&voselect=880 (Link einfach anklicken) angesehen werden.