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Stadt Hechingen

Landtagswahl am 14. März 2021

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse für Hechingen finden sie am Wahlabend über den folgenden Link. Sobald ein Stimmbezirk ausgezählt ist, werden die Ergebnisse hier eingegeben. Bitte aktualisieren Sie ihren Browser entsprechend, um den Fortschritt der Auszählung zu verfolgen.

> Landtagswahl - Ergebnis für Hechingen

Das Gesamtergebnis des Wahlkreises Nr. 61 Hechingen-Münsingen (Welcher Direktkandidat wurde gewählt?) wird vom Kreiswahlleiter im Landratsamt Reutlingen veröffentlicht.

> Landtagswahl - Seite des Landkreises Reutlingen

Beantragung eines Wahlscheins/Briefwahl

Ein Wahlschein/Briefwahl kann noch im Rathaus, Zi. 13, am Donnerstag, 11. März, 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag, 12. März, 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung kann am Sonntag von 8.00 bis 15.00 Uhr noch ein Wahlschein im Rathaus beantragt werden. Zur Beantragung wird die Wahlbenachrichtigung benötigt.

So wählen Sie per Briefwahl
- Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an.
- Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
- Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.
Achtung: Der Wahlbrief muss am Wahltag (14. März 2021) spätestens um 18.00 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein. Bei Versand durch die Post sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 11. März 2021, bei entfernter liegenden Orten noch früher, aufgegeben werden.


Wählen im Wahllokal

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Wahl mitgebracht werden. Gerne auch ein Kugelschreiber/Stift.
 
Coronabedingte Regelungen im Wahllokal
Grundsätzlich gelten die Hygienevorgaben der Corona-Verordnung. Es ist auf Abstand zu achten und es muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden. Alle Wähler/innen müssen sich vor dem Eintritt in das Wahllokal die Hände desinfizieren, entsprechende Desinfektionsmittel stehen bereit.
 
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
- in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
- keine Maske tragen, ohne dass eine entsprechende Ausnahme vorliegt, oder
- ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
 
Grundsätzlich dürfen sich nur zwei Wähler – entsprechend der Anzahl der Wahlkabinen – im Wahllokal aufhalten. Ausnahmen bilden Hilfspersonen und Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Zur Kontrolle dieser Vorgabe wurde die Anzahl der anwesenden Wahlhelfer von drei auf vier erhöht. Ein Wahlhelfer regelt stets den Zutritt und achtet darauf, dass keine zu engen Begegnungen beim Ein- und Ausgang stattfinden.
 
Zum „Kreuzchen machen“ werden antibakterielle/antivirale Kugelschreiber ausgegeben, gerne können die Wähler auch einen eigenen Stift mitbringen.


Ansprechpartner

Stefan Bauser
Telefon:
Fax:
07471 940-108