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Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes "Nasswasen Hechingen"

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplans „Nasswasen“ Hechingen
 
Der Gemeinderat der Stadt Hechingen hat am 21.07.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nasswasen“ Hechingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Die Bezeichnung lautet Bebauungsplan „Nasswasen“ Hechingen, 2. Änderung.
 
Für den Planbereich ist der Lageplan vom Büro Dr. Grossmann, Balingen vom 01.07.2016 maßgebend sowie der Vorentwurf der Begründung vom Büro Dr. Grossmann, Balingen vom 01.07.2016.
Maßgebend ist auch die Visualisierung der Auswirkungen von Abweichungen in der zulässigen Gebäudehöhe im Gewerbegebiet „Nasswasen I“ vom Büro menz Umweltplanung, Tübingen vom 29.09.2015.
 
Der Planbereich des Bebauungsplanentwurfes „Nasswasen“ Hechingen, 2. Änderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Änderung des Bebauungsplans "Nasswasen Hechingen"

Bebauungsplanentwurf „Nasswasen“ Hechingen, 2.Änderung
Büro Dr. Grossman, Balingen vom 01.07.2016

 
 
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan “Nasswasen“, als Teil des Gesamtkonzepts „Gewerbepark Hechingen Nord“ ist im November 2005 in Kraft getreten.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gab es verschiedene Bedenken, insbesondere von Seiten des Naturschutzes in Bezug auf das Landschaftsbild.
Im Rahmen eines Mediationsverfahren durch die Akademie für Technikfolgeabschätzung, Stuttgart, an dem neben den betroffenen Trägern öffentlicher Belange auch private Initiativgruppen beteiligt waren, wurde u.a eine maximale Gebäudehöhe im Gewerbepark „Hechingen Nord“ von 12 m bis
14 m empfohlen.
Mit dem Abschluss eines raumordnerischen Vertrages zwischen dem Regionalverband Neckar Alb und der Stadt Hechingen am 14.11.2000 wurde u.a. eine Bauhöhenbeschränkung von 10 m bis 12 m auch für das Baugebiet „Nasswasen“ vertraglich festgelegt.

Nunmehr beabsichtigt ein Speditionsunternehmen, auf dem im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nasswasen“ gelegenen Flst. Nr. 1972 ein Logistikzentrum zu errichten. Dies setzt allerdings voraus, dass es dem Speditionsunternehmen ermöglicht wird ein Hochregallager mit einer Grundfläche von 150 m x 45 m und einer Gebäudehöhe von bis zu 16 m zu errichten.
Auf der im Plangebiet östlich der Haupterschließungsstraße gelegenen verbleidenden Restfläche mit einer Größe von ca. rd. 2 ha ist zwischenzeitlich der Bau eines Nutzfahrzeugcenters geplant.
 
Auf Grund dieser Grundstückseinteilung ist die bisher im rechtsgültigen Bebauungsplan vorgesehene „innere Erschließung“ des westlichen Bereichs des Baugebietes nicht mehr erforderlich. Eine Stichstraße zwischen den beiden Gewerbegrundstücken, sowie die direkte Zufahrt von der Straße „Im Nasswasen“ reichen nunmehr aus.
 
Zur Verwirklichung der beiden jetzt geplanten Vorhaben sind daher folgende planungsrechtliche Änderungen notwendig:
 
1.)  Änderung der Höhenbeschränkung von 12 m auf 16 m auf der Baufläche des
      Hochregallagers, bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigen Gebäudehöhe
      auf 8 m im übrigen Bereich des Flst. Nr. 1972/1.
 
2.)  Streichung der Bestimmung über eine maximale Gebäudelänge von 90 m im
      Bereich des Hochregallagers.
 
3.)  Streichung der Bestimmung, dass der zulässige Mindestgebäudeabstand 5 m
      betragen muss.
 
4.)  Änderung der Baugrenzen entsprechend den Anforderungen an die geplanten
      Vorhaben.
 
5.)  Änderung des Konzepts der “inneren“ Erschließung, dadurch können die bisher
      geplanten Sichtflächen an den Straßeneinmündungen westlich der Straße
      „Im Nasswasen“ entfallen.
 
6.)  Aufhebung des Zufahrtsverbots zu den Grundstücken westlich der Straße
      „Im Nasswasen“.
 
7.)  Änderung des Entwässerungskonzepts, die bisher festgesetzten Muldengräben
     zur Entwässerung des unverschmutzten Oberflächenwassers können auf Grund
     der geänderten Grundstückszuschnitte teilweise entfallen.
 
Um sachgerecht prognostizieren zu können, ob ein Bauwerk dieser Dimension das Landschaftsbild, insbesondere die Blickbeziehung zur Burg Hohenzollern beeinträchtigt, wurde die Dimension des Bauwerks mit Heliumballons markiert und auf dieser Grundlage vom Büro menz Umweltplanung, Tübingen eine Visualisierung erstellt.
Diese Visualisierung zeigt, dass die Errichtung des Hochregallagers das Landschaftsbild und insbesondere die Blickbeziehung zur Burg Hohenzollern nur unwesentlich stärker beeinträchtigt als ein Bauwerk von der nach dem Bebauungsplan zulässigen Größe, zumal gleichzeitig auf der restlichen Grundstückfläche von ca. 43 000 m² die maximale Gebäudehöhe auf 8 m Höhe reduziert wird.
 
Da die Stadt durch die vertragliche Vereinbarung mit dem Regionalverband aus dem Jahre 2000 hinsichtlich der Gebäudehöhe gebunden war, wurde unter Beifügung der Visualisierung des Büros menz Umweltplanung Tübingen, beim Regionalverband im Oktober 2015 eine Anpassung des Vertrages beantragt.
 
Dieser vertraglichen Anpassung wurde seitens der Verbandsversammlung des Regionalverbands in der Sitzung am 07.06.2016 zugestimmt.
 
Durch die vorgesehenen planerischen Änderungen wird der Sinn und Zweck des Vertrages vom 14.11.2000 nicht in Frage gestellt, der Vertrag selbst sieht in § 5 Abs. 2 für derartige Fälle eine Anpassungsmöglichkeit vor.
 
Aus der vom Büro menz Umweltplanung, Tübingen vorgenommenen Visualisierung der zulässigen Gebäudekörper entsprechend den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans, wird deutlich, dass der bisher zulässige Mindestgebäudeabstand von 5 m bei Blickbeziehung in die Ferne gar nicht wahrnehmbar ist. Die Regelung kann somit ersatzlos entfallen.
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ziele und Zwecke dieses Bebauungsplanentwurfes „Nasswasen“ Hechingen, 2. Änderung, werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Entwurf der Bebauungsplanänderung bei der Stadt Hechingen, Dienstgebäude Neustraße 4, 72379 Hechingen, in der Zeit vom 08.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 öffentlich ausliegt.
Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Erörterung und zum Vorbringen von Anregungen zu den geplanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes.
 
gez.
Dorothea Bachmann
Bürgermeisterin


Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Zeit von 08.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 bei der Stadt Hechingen, Dienststelle Neustraße 4, 72379 Hechingen, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die entsprechenden Beratungsunterlagen können unter http://ratsinfo-hechingen.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=445 (Link einfach anklicken) angesehen werden.