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Dienstleistung

Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für:
  • Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z. B.: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften).

Wenn zur Vorlage bei einer Behörde neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, erhalten Sie statt der Meldebescheinigung eine Aufenthaltsbestätigung.
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Team
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Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung der Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung schriftlich oder persönlich beantragen.
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Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Schriftlich: Formloser Antrag + Kopie Ausweis oder Reisepass
Persönlich: Ausweis oder Reisepass
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Kosten/Leistung
Unabhängig von der Art der Beantragung beträgt die Gebühr für die Meldebescheinigung 5,- €.
Für Sozialleistungen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld) ist eine Meldebescheinigung gebührenfrei.
Wenn Sie die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung schriftlich beantragen, müssen Sie Bargeld in Höhe von 5,- € beilegen.