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Öffentliche Bekanntmachung der vereinbarten verwaltungsgemeinschaft Hechingen-jungingen-rangendingen

Öffentliche Bekanntmachung
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Hechingen-Jungingen-Rangendingen

 
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen-Jungingen-Rangendingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. April 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2004 der Verwaltungsgemeinschaft Hechingen-Jungingen-Rangendingen im Bereich Gewann Breite, Gemarkung Hechingen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Martinstraße II“ Hechingen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB – Beschluss über die Einleitung des Verfahrens.“
Die Bevölkerung wird hiervon gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Kenntnis gesetzt.
 
Umfang des Plangebietes
Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplanes betrifft die Flurstücke/Grundstücke der Nummern 1177/2, 1177/3, 1176, 4946, 4945, 4943 und 4947/1 (in Teilen) der Gemarkung Hechingen im Gewann Breite. Das Plangebiet grenzt an den westlichen Rand des Siedlungsbereiches von Hechingen an.
Nördlich befindet sich ein Campingplatz, sowie die Flächen des Tennisclubs Hechingen e.V., das Weiherstadion und das Freibad inklusive großen Stellplatzflächen. Südlich und östlich grenzen Wohnbebauungen an. Westlich reichen offene Wiesen- und Streuobstflächen bis zum Planungsgebiet. Die Kindertageseinrichtung „Weiher“ befindet sich im künftigen Plangebiet.
Die „Niederhechinger Straße“ und die „Martinstraße“ bilden die künftigen Erschließungsstraßen für den künftigen Bebauungsplan „Martinstraße II“.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan vom Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 
Lageplan öffentliche Bekanntmachung Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Hechingen-Jungingen-Rangendingen
Lageplan Bestand und Planung, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016
 
Ziele und Zwecke der Planung:
Die STIFTUNG LEBENSHILFE ZOLLENRNALB plant in Kooperation mit dem Verein für gemeindenahe Psychiatrie Balingen, dem Vinzenz von Paul Hospital Rottweil und der Bruderhaus Diakonie Reutlingen, ein gemeindepsychiatrisches Zentrum in Hechingen zu erstellen. Dies umfasst im Wesentlichen drei Nutzungsbereiche in überwiegend zweigeschossiger Bebauung:
Ein Appartmenthaus mit ca. 10 Ein-Zimmer-Wohnungen, Werkstatt mit Tagesstätte (Werkstatt für behinderte Menschen mit ca. 1000 qm und Tagesstätte mit ca. 200 qm).Ein Gemeindepsychiatrisches Zentrum mit sozialpsychiatrischem Dienst (150 qm) mit Institutsambulanz (200 qm) sowie
Büro und Dienstleistungsräume (200 qm).Angedacht ist in einem späteren Bauabschnitt die Erweiterung des Appartmenthauses oder ein zweites Appartmenthaus zu errichten.
 
Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1,07 ha stellt eine gemischte Baufläche dar, welche einerseits durch die Gemeinbedarfsfläche der Kindertageseinrichtung „Weiher“, andererseits durch das Sondergebiet der STIFTUNG LEBENSHILFE ZOLLERNALB mit gewerblich genutzten Werkstätten, dem gemeindepsychiatrischen Zentrum und Wohngebäude, in Form eines Appartmenthauses, geprägt wird.
 
Flächennutzungsplan
Im gültigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen-Jungingen-Rangendingen ist die Fläche für den künftigen Bebauungsplan „Martinstraße II“ als „bestehende Grünfläche“ (Bereich unbebaute Fläche) und als „bestehende Fläche für den Gemeinbedarf - soziale Zwecke“ (Bereich der Kindertageseinrichtung) ausgewiesen.
 
Berichtigung/punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes
Die geplante Nutzung der Grundstücke durch die Bebauung der STIFTUNG LEBENSHILFE ZOLLERNALB ist damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, deshalb ist in diesem Bereich eine Berichtigung/ punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
 
Künftige Bezeichnung Flächennutzungsplan
Das Plangebiet soll künftig als Sondergebiet Lebenshilfe gemäß § 1 Abs.2 Nr. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und als Fläche des Gemeinbedarf dargestellt werden.
 
Umweltbericht zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Für diese Änderungsfläche ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbständiger Begründungsbestandteil zu erstellen, mit dem Planentwurf auszulegen und bis zum Planbeschluss fortzuschreiben.
Der Umwelbericht ermittelt, beschreibt und bewertet die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich möglicher Wechselwirkungen.
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Ziele und Zwecke der Berichtigung des Flächennutzungsplanes/punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen-Jungingen-Rangendingen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass die dazugehörigen Planunterlagen

1. Lageplan Bestand und Planung, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016
2. Grenze des Änderungsbereiches, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016
3. Begründung, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016
4. Umweltbericht, Büro Gfrörer, Empfingen, vom 21.10.2016
(Links zu den jeweiligen Planunterlagen zum Anklicken)

in der Zeit vom
22.05.2017 – einschließlich 22.06.2017
  
in folgenden Rathäusern während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausliegen:
 
1. Stadt Hechingen, Dienstgebäude Neustraße 4, 72379 Hechingen
2. Rathaus Jungingen, Lehrstraße 3, 72417 Jungingen
3. Rathaus Rangendingen, Schulstraße 8, 72414 Rangendingen
 
Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Erörterung und zum Vorbringen von Anregungen.
 
 
gez. Dorothea Bachmann
Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft