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Gesplittete Abwassergebühr:
Info-Schreiben zur Flächenberechnung

Im Gemeinderat ist sie schon länger Thema, jetzt werden durch den Eigenbetrieb Entsorgung die Informationsschreiben zur Flächenberechnung versandt: die gesplittete Abwassergebühr wird umgesetzt.
Um die Kosten der Schmutz-und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jedoch entschieden, dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Gebühr für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser getrennt (gesplittet) und entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme zu erheben.
Wie das für die Stadt Hechingen funktioniert, stellten am Dienstag Reinhold Dieringer, Geschäftsführer der städtischen Werke, Peter Heyder von der Gesellschaft für Kommunalberatung in Tübingen und Andreas Rick vom Eigenbetrieb Entsorgung vor.
Gesplittete Abwassergebühr: Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser (in m³).
Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (in m²).
Vorgehensweise: Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung aller befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen, die Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten. Anhand von Luftbildauswertungen wurden die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen für jedes Grundstück ermittelt.
Diese Daten, veranschaulicht durch eine Karte, werden im Informationsschreiben übermittelt. Dort ist jede überbaute und befestigte Fläche, deren Größe, der entsprechende Abflussfaktor bezogen auf die Versiegelungsart sowie die abflussrelevante (reduzierte) Fläche aufgeführt. Dies ist die Grundlage für die rückwirkende Berechnung der Niederschlagswassergebührt seit 1.1.2010. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus einem Preis pro m². Dieser muss allerdings noch durch den Gemeinderat fixiert werden, die Gebührenbescheide werden voraussichtlich im Herbst 2011 versandt.

Gesplittete Abwassergebühr - Flächenbeispiel 1 Gesplittete Abwasergebühr - Flächenbeispiel 2
Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die befestigten und überbauten Flächen je nach Versiegelungsart mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, besondere Regelungen gibt es ebenfalls bei Regenwasserzisternen und Versickerungsanlagen. Die Grundlagen für die Berechnung der einzelnen Flächen sind in einer dem Schreiben beigelegten Was müssen Sie tun? Infobroschüre detailliert dargestellt.
Bitte überprüfen Sie Ihren Erhebungsbogen. Falls die ermittelten Flächen oder die zugrundegelegten Abflussfaktoren/verhältnisse nicht den tatsächlichen Gegebenheiten auf Ihrem Grundstück entsprechen, ist dies zu korrigieren. Hierfür liegt Ihrem Informationsschreiben ein Rückmeldebogen bei. Eventuelle Korrekturen sind innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.

Da Erfahrungsgemäß die Infoschreiben mit den Bemessungsgrundlagen viele Fragen und Erklärungsbedarf nach sich ziehen, bieten die Städtischen Werke Beratungstermine an. Diese werden von Mitarbeitern der Firma Heyder und Partner, Rottenburg, durchgeführt, die mit der Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr beauftragt ist (Öffnungstage und -zeiten siehe rechte Spalte).

Telefonische Beratung
(Durch das Büro Heyder + Partner)
23.-27. + 30. Mai 2011
1., 3., 6.-10. + 14.-17. Juni 2011
jeweils 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Telefonnummer: 07471 9365-43

Persönliche Beratung
(Durch das Büro Heyder + Partner)
In den Geschäftsräumen der
Stadtwerke Hechingen
Alte Rottenburger Straße 5
25., 26. + 30. Mai 2011
1., 8., 9., 15. + 16. Juni 2011
jeweils 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Um Terminvereinbarung unter Tel. 07471 9365-43 wird gebeten.
Thomas Jauch
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtarchiv
Fax:
07471 940-108