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Sylvester: Kein Feuerwerk in der historischen Altstadt – Sicherheitsdienst kontrolliert

Kein Feuerwerk in der Altstadt, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden!

Die Stadt Hechingen weist darauf hin, dass es nach dem Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen nicht gestattet ist, Feuerwerke in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abzubrennen. Als besonders brandempfindliche Gebäude gelten insbesondere Fachwerkhäuser und historische Bauten.
Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, Feuerwerke in der historischen Altstadt abzubrennen, zum Beispiel auf dem Marktplatz oder dem Schloßplatz. Anwohner und Gäste werden gebeten, ihr Feuerwerk außerhalb der Altstadt in entsprechend sicherem Abstand durchzuführen.
Die Einhaltung des Verbots wird im Auftrag der Stadt durch einen Sicherheitsdienst überwacht.

Hechingen - Altstadt (Foto: Erwin Kapp)


Thomas Jauch
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtarchiv
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07471 940-108