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Gewässerrandstreifen - gesetzliche vorgaben

Die Stadt Hechingen weißt auf die Verpflichtung der Eigentümer hin, bei an Flüssen oder Bächen gelegenen Grundstücken die gesetzlichen Vorgaben für die Gewässerrandstreifen einzuhalten.
Unter einem Gewässerrandstreifen versteht man einen gesetzlich festgelegten Bereich, der an ein oberirdisches Gewässer angrenzt. Für diesen Bereich gibt es bestimmte Nutzungsgebote und –verbote. Im Innenbereich, also innerhalb des bebauten Gebietes gelten ab der Mittelwasserlinie 5 m Abstand zum Gewässer, im Außenbereich 10 m Abstand als „Gewässerrandstreifen“. Mit dem Gewässerrandstreifen soll das Gewässer ökologisch erhalten und verbessert werden, ebenso der Wasserabfluss gesichert und der Stoffeintrag ins Gewässer vermindert werden.
Verboten sind auf den Gewässerrandstreifen unter anderem das Lagern von Kompost, Holz, Abfällen und Baumaterialien, die Errichtung baulicher oder sonstiger Anlagen, das Entfernen standortgerechter Bäume und Sträucher, die Neupflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die Umwandlung von Grünland in Acker.
Nach § 32 Abs. 6 des Wassergesetzes ist die Stadt als Träger der Unterhaltungslast für Gewässer 2. Ordnung gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig, alle 5 Jahre eine Gewässerschau durchzuführen. Bei dieser wird geprüft, ob die Eigentümer sich an die Vorgaben für den Gewässerrandstreifen halten. Eine Gewässerschau wird in Hechingen Anfang November durchgeführt. Werden Missstände festgestellt, werden die Eigentümer schriftlich darum gebeten, diese zu beseitigen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Druckschriften des Landes Baden-Württemberg, die Sie in der rechten Spalte als pdf-Dateien öffnen bzw. herunterladen können.