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Bürgerentscheid zur Unechten Teilortswahl am 26. September 2021

Amtliches Endergebnis

Anzahl Prozent
Wahlberechtigte 15.282 100,00
Wähler/innen 9.367 61,29
Ungültig 171 1,83
Ja 6.650 72,31
Nein 2.546 27,69

    
"Mindestens 20 % der Stimmen" = 3.057 Stimmen ("Quorum")

Die Anzahl der Ja-Stimmen, bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten, liegt bei 43,52 %. Der Bürgerentscheid ist somit entschieden, da er das Quorum von 20 % erreicht hat.

Der Beschluss des Gemeinderates zur Abschaffung der unechten Teilortswahl ist damit aufgehoben.

> Amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids
> Wahlergebnisse im Detail


Ergebnisfeststellung

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, § 21, Abs. 7:

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

Frage des Bürgerentscheids

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.6.2021 die Zulässigkeit des entsprechenden Bürgerbegehrens festgestellt und in seiner Sitzung am 22.7.2021 über den Text der zur Abstimmung stehenden Frage und die Zusammensetzung des Ausschusses für den Bürgerentscheid entschieden.

Die zur Abstimmung stehende Frage lautet:

Sind Sie dafür, dass auch zukünftig alle Teilorte von Hechingen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil im Gemeinderat nach § 27 Absatz 2 GemO vertreten sind und alle dem widersprechenden Beschlüsse des Gemeinderats aufgehoben werden?

Ja ○                  Nein ○