Die Stadt Hechingen würdigt ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler im Rahmen einer Feierstunde. Nach einer längeren, coronabedingten Pause, wird in diesem Jahr wieder eine Sportlerehrung durchgeführt. Sie wird am Donnerstag, 23. November 2023 in der Stadthalle Museum stattfinden.
Die Einwohner und Vereine der Stadt haben die Möglichkeit, der Stadtverwaltung bis spätestens 1. Juli 2023 besondere sportliche Leistungen für den Bewertungszeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 zukommen zu lassen. Die Stadt bittet darum, die Meldungen, versehen mit dem Stichwort „Sportlerehrung Hechingen“, per E-Mail an Sabrina Basler, sabrina.basler(at)hechingen.de, zu senden. Hier finden sie ein Formular.
Eine aus Vereinsvertretern bestehende Fachkommission erstellt auf Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Empfehlungsliste und übergibt diese zur finalen Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.5.2017 eine Neufassung der Richtlinien für die Sportlerehrung beschlossen.
In dem im Folgenden wiedergegeben Auszug der Richtlinien für die Sportlerehrung ist geregelt, für welche speziellen Leistungen eine Sportlermedaille bzw. eine Urkunde verliehen wird.
1. Allgemeines
Die Stadt Hechingen ehrt Sportler, die herausragende sportliche Leistungen im Rahmen einer offiziellen Meisterschaft eines Fachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bzw. des Württembergischen Landessportbund (WLSB) anerkannten Sportarten erbracht haben. Im Einzelnen sind dies Einzelsportler der Stadt Hechingen, Sportler eines Hechinger Vereins, Schüler einer Hechinger Schule, Mannschaften der Hechinger Vereine und der Hechinger Schulen.
2. Voraussetzungen für die Verleihung der Sportlermedaille
2.1. Sportlerinnen und Sportler, die einen olympischen, Welt-, Europa- oder deutschen Rekord aufgestellt haben, an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften* teilgenommen haben, sich ausgezeichnet haben bei
Deutschen Meisterschaften*: Einzel 1-10 Platz, Mannschaften 1-6 Platz.
Süddeutschen Meisterschaften*: Einzel Platz 1-6, Mannschaft Platz 1-4.
Baden-Württembergischen Meisterschaften*: Einzel Platz 1-4, Mannschaft Platz 1-3.
Württembergische Meisterschaften*: Einzel Platz 1-3 Mannschaft Platz 1 – 2.
Bezirksmeisterschaften●: Einzel Platz 1, Mannschaft Platz 1
* = Qualifikation erforderlich
● = Mindestteilnahme: 5 Sportler/innen/ 3 Mannschaften
2.2. Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften (s. Ziff. 3), die in der deutschen und Landes Jahresbestenliste geführt werden oder in einen Landes- oder Bundeskader berufen werden: Deutsche Jahresbestenliste : Platz 1-10.
Landes – Jahresbestenliste: Platz 1 – 3.
2.3. Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften (s. Ziff. 3), die Landes- oder Bundessieger beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ geworden sind.
2.4. Jugendmannschaften (s. Ziff. 3) (Jugend A / B und C), die den 1. Platz der einzelnen Spielklassen erreicht hat.
3. Eine Mannschaft besteht aus der Anzahl von Personen, die die gültige Spielregel der entsprechenden Disziplin vorschreibt.
4. Bei Erringung mehrerer Meisterschaften in einem Jahr wird nur 1 Sportlermedaille verliehen, und zwar für die beste Platzierung.
5. Sonstige herausragende Leistungen auf dem sportlichen Sektor können durch die Verleihung einer Urkunde gewürdigt werden. Darunter fallen sportliche Leistungen, die hauptsächlich dem Freizeitsport zuzurechnen sind.
6. Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht haben (z.B. langjährig tätige Übungsleiter, engagierte Vereinsfunktionäre) können – je nach Art der Verdienste - mit einer Urkunde gewürdigt werden.