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Stadt erlässt Katzenschutzverordnung

Zum Schutz freilebender Katzen hat der Gemeinderat Hechingen in seiner Sitzung am 4.2.2025 eine Katzenschutzverordnung beschlossen.

Ziel der Verordnung ist es, durch vorbeugende Maßnahmen unkontrollierbare Vermehrungen zu verhindern, eine Entlastung der ehrenamtlich organisierten Tierschutzvereine zu schaffen sowie die hierbei betroffenen Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren.

Dies bedeutet, dass Katzenhalter/-innen dazu verpflichtet sind, ihre Katzen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt kastrieren zu lassen und diese mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren.

Die Kastrationspflicht gilt nur für diejenigen Halterkatzen, denen freier Auslauf gewährt wird. In bestimmten Ausnahmefällen können Katzenhalter/-innen eine Befreiung von der Kastrationspflicht beantragen.

> Katzenschutzverordnung als pdf-Dokument

> Drucksache des Gemeinderats zur Katzenschutzverordnung


Patrick Loll
Leitung Ordnungsbereich