Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de

Dienstleistung

Familien- und Sozialpass

Der Familien- und Sozialpass bietet Familien, Alleinerziehenden und Personen mit geringem Einkommen mit Hauptwohnsitz in Hechingen die Möglichkeit, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen, Freizeitaktivitäten usw. teilzunehmen. Mit dem Familien- und Sozialpass leistet die Stadt einen Beitrag zu einem familienfreundlichen Hechingen.

Hier erhalten Sie den Flyer mit allen Informationen zum Familien- und Sozialpass.
In den Familien- und Sozialpass werden die Familien (Ehegatte / Partner) sowie die dem Haushalt der Eltern oder eines Elternteils angehörigen Kinder - diese sind, ebenso wie der Passinhaber, zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen berechtigt - sowie Einzelpersonen eingetragen.

Der Familien- und Sozialpass ist nur für die im Pass angegebenen Personen gültig. Die Übertragung / Überlassung an Dritte ist unzulässig und führt zum Einzug des Familien- und Sozialpasses und des Gutscheinheftes.

Zum Familien- und Sozialpass wird ein Gutscheinheft ausgegeben, das nur in Verbindung mit dem Familien- und Sozialpass Gültigkeit hat.
^
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigung

Zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Leistungen der Stadt Hechingen durch den städtischen Familien- und Sozialpass sind folgende Personengruppen und Einzelpersonen berechtigt:

1. Familien und Einzelpersonen, die einen Anspruch / gültigen Bescheid auf
    Miet- oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz haben.

2. Familien und Einzelpersonen, die einen Anspruch / gültigen Bescheid auf
    Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen - nach dem zwölften Buch
    des Sozialhilfegesetzes - haben.

3. Familien und Einzelpersonen, die einen Anspruch / gültigen Bescheid auf
    Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach § 24 des zweiten Buches des
    Sozialgesetzbuches haben.

Den Familienpass erhalten:

 - Familien und Alleinerziehende (ein Elternteil) mit mindestens einem Kind
    bis 16 Jahren,
 - sowie Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Hechingen haben.

Der Familien- und Sozialpass wird nicht ausgestellt, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung der Anspruch auf die genannten Sozialleistungen voraussichtlich nur noch für die Dauer von bis zu 2 Monaten besteht.

^
Verfahrensablauf
Beantragung und Ausgabe des Familien- und Sozialpasses:

Der Familien- und Sozialpass der Stadt Hechingen kann bei der

Stadtverwaltung Hechingen
Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Sachgebiet 22 - Soziales
Marktplatz 1
72379 Hechingen

während der allgemeinen Sprechzeiten beantragt werden.

Für den Antragsteller wird nach vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nur ein Familien- und Sozialpass und ein Gutscheinheft (Anzahl der Gutscheine entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder) jährlich ausgegeben.
^
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind vorzulegen:

1. Ein aktuelles Passbild des Antragstellers

2. Nachweise der Anspruchsberechtigung
    Bewilligungsbescheide über genannte Leistungen (siehe Ziffer 1 - 3
    Voraussetzungen) und Kindergeld.

Die Ausgabe des Familienpasses erfolgt nur nach Vorlage der entsprechenden Bescheide.
^
Frist/Dauer
Der Familienpass gilt jeweils für ein Jahr.

Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils ein weiteres Jahr sind gegeben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen noch vorliegen.
^
Sonstiges
Gutscheinheft:

Der Familien- und Sozialpass beinhaltet ein Heft mit Gutscheinen, die zu verbilligter oder kostenloser Nutzung verschiedener Angebote von örtlichen Vereinen und Einrichtungen der Stadt Hechingen berechtigt.

Die Gutscheine können unter Vorlage des Familien- und Sozialpasses beim Besuch der jeweiligen Einrichtung abgegeben und eingelöst werden.
^
Zugehörigkeit zu