Bewohnerparkausweis beantragen
Der Anwohnerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für das Parken von Anwohnern in verschiedenen Parkzonen der Hechinger Kernstadt.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Der Ausweis wird auf Antrag des Anwohners ausgestellt und besitzt jeweils für ein Kalenderjahr Gültigkeit. Bei der Antragstellung sind Personalausweis und Fahrzeugschein vorzulegen.
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
keine
Die Gebühr beträgt 30,00 Euro je Kalenderjahr bzw. anteilig 2,50 Euro pro Monat
keine
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung