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Dienstleistung

Hundesteuer - Hund anmelden

Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen. Wenn Sie den Hund nicht mehr halten oder nicht mehr in Hechingen wohnen, hat eine Abmeldung zu erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Befreiungen möglich. Unser Bereich Steuerwesen informiert Sie gerne.

Kosten
Ersthund: 84,00 €/pro Jahr
Zweithund und jeder Weitere: 168,00 €/pro Jahr
Kampfhund: 450,00 €/pro Jahr
Zwinger (Zucht): 168,00 €/pro Jahr


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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund abmelden Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund anmelden Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Zugehörigkeit zu