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Dienstleistung

Anzeige - Lärmbelästigung melden

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

  • die zuständige Behörde verständigen oder
  • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

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zuständige Stelle
  • die Gemeinde als Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) oder
  • jede Polizeidienststelle
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Bezugsort

nn

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Voraussetzungen

Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

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Verfahrensablauf
Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Hechingen enthält zum Schutz gegen Lärmbelästigungen besondere Regelungen über die Benutzung von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten, den Lärm aus Gaststätten, Lärm von Sport- und Spielplätzen, Haus- und Gartenarbeiten, Lärm durch Tiere, Benutzung von Altglassammelbehälter.

Für immissionsschutzrechtliche Fragen ist grundsätzlich das Landratsamt Zollernalbkreis - SG Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht - zuständig.
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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

nn

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

nn

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Satzung