Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de

Dienstleistung

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

^
Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
^
Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

^
Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung
Für die Eintragung einer Baulast entsteht eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro bis zu 140,00 Euro
^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen
^
Zugehörigkeit zu