Grundstückswertermittlung beantragen
Verkehrswertgutachten beantragen
Wenn Sie den Wert einer Immobilie bewerten lassen wollen oder müssen, können Sie mit dem unten abrufbaren Formular einen Antrag auf eine Grundstückswertermittlung beim Gemeinsamen Gutachterausschuss (GGA) Hohenzollern stellen.
Auch freie Sachverständige und andere Stellen ermitteln Verkehrswerte. Dabei geht es darum, den Wert zu schätzen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter den gewöhnlichen Voraussetzungen zu erzielen wäre.
Solche Verkehrswertgutachten beziehen sich auf:
- bebaute Grundstücke mit Gebäude
- unbebaute Grundstücke (Bauplätze, Äcker, Grünländer, Wald, etc.)
- bebaute und unbebaute Grundstücksteile
- Rechte an Grundstücken
- Wohnungseigentum, Teileigentum
Gutachten von Gutachterausschüssen sind nicht bindend, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Einen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie mit dem Antrag ihre Berechtigung nachweisen (z.B. sind Sie Eigentümer*in oder bevollmächtigt, oder Sie arbeiten bei Gericht oder in einer Justizbehörde, etc.).
- der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
- bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt
Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (zum Antrag klicken)
Das weitere Vorgehen:
- Nachdem der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag im Original per Post bei der Geschäftsstelle des GGA Hohenzollern eingegangen ist, werden alle für die Wertermittlung notwendigen Unterlagen eingeholt. Unter Umständen fordert der Gutachterausschuss auch bei Ihnen Unterlagen an.
- Danach vereinbart die Geschäftsstelle des GGA Hohenzollern einen Termin zur Bestandsaufnahme beim Objekt.
- Die Ergebnisse der Besichtigung werden in einem Vorgutachten festgehalten.
- Bei einem zweiten Ortstermin begehen drei Mitglieder des GGA Hohenzollern das Objekt.
- Direkt anschließend wird das Gutachten beraten und beschlossen. Die Endfassung wird Ihnen zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugesandt.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem folgende Merkmale berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel
o der Entwicklungszustand
o der beitrags- und abgabenrechtliche Zustand des
Grundstücks
o Art und Maß der baulichen und zulässigen Nutzung
o etc.
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes, wie zum Beispiel
o die Grundstücksgröße
o sein Zuschnitt
o seine Lage
o etc.
- und auch die Merkmale einer eventuell vorhandenen Bebauung, wie zum Beispiel
o der Baustandard
o Modernisierungsmaßnahmen
o Bauschäden
o etc.
- vor allem bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
o die Bodenbeschaffenheit
o Grünland oder Ackerzahlen
o etc.
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, der im Gutachten ermittelt wurde, und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der Gutachterausschussgebührensatzung des GGA Hohenzollern bemessen.