Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt auf- und abgebaut (wieder aufgestellt) zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Zelte (ab 75 qm Grundfläche), Fahrgeschäfte usw.
Fliegende Bauten dürfen erst dann in Gebrauch genommen werden, wenn die Aufstellung der baulichen Anlage der Baurechtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt wurde. Die Gebrauchsabnahme wird von der Baurechtsbehörde angeordnet.
Fliegende Bauten dürfen erst dann in Gebrauch genommen werden, wenn die Aufstellung der baulichen Anlage der Baurechtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt wurde. Die Gebrauchsabnahme wird von der Baurechtsbehörde angeordnet.
Die Gebühren sind von der Größe und Art der fliegenden Bauten abhängig