Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de

Dienstleistung

Bebauungsplan, Aufstellung

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festsetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Benutzungsvorordnung (BauNVO).

Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Er besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separate Textteile, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen sowie eventuell vorhandene gutachterliche Beipläne wie z.B. Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung u.a.

Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringen von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor.

Diese Bekanntmachung erfolgt in Hechingen im "Stadtspiegel". Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne zu ändern. Aufwand und Möglichkeiten hängen hierbei vom Inhalt der Änderungen ab und sind im Einzelfall abzustimmen.

Hinweis: Einsichtnahme und Auszüge bei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilt das SG Bauordnung oder das SG Bauverwaltung.
^
Frist/Dauer
Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Der Beginn eines Verfahrens muss vom Gemeinderat beschlossen werden.
^
Kosten/Leistung
Kosten für Bebauungsplanänderungen trägt in der Regel der Antragsteller. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall.