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Dienstleistung

Bußgeldverfahren

Die zentrale Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch z.B. im Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht usw.
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Verfahrensablauf
Es werden Verwarnungen, Bußgeld- und Kostenbescheide bei entsprechenden Verstößen erteilt. Fragen hierzu lassen sich oft auch in einem Telefongespräch klären.
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Frist/Dauer
Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind aus dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.
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Kosten/Leistung
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt.

Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr. Bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 20,-- Euro (je nach Bußgeldhöhe) zuzüglich 3,50 Euro Auslagenersatz.