Bußgeldverfahren
Die zentrale Bußgeldstelle mit kommunalem Vollzugs- und Ermittlungsdienst bearbeitet Ordnungswidrigkeitenverfahren, überwiegend im Verkehrsbereich, aber auch z.B. im Melderecht, Gaststättenrecht, Ortsrecht usw.
Es werden Verwarnungen, Bußgeld- und Kostenbescheide bei entsprechenden Verstößen erteilt. Fragen hierzu lassen sich oft auch in einem Telefongespräch klären.
Die Verjährungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Gesetz, welches die Verstöße regelt, und sind unterschiedlich. Die Einspruchsfristen sind aus dem jeweiligen Bescheid unter der "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt. Bei Bußgeldbescheiden nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Einspruchsfrist beispielsweise 2 Wochen.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in einem Bußgeldkatalog geregelt.
Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr. Bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 20,-- Euro (je nach Bußgeldhöhe) zuzüglich 3,50 Euro Auslagenersatz.
Verwarnungen enthalten zusätzlich zum Verwarnungsgeld keine weitere Gebühr. Bei Bußgeldbescheiden beträgt die Gebühr mindestens 20,-- Euro (je nach Bußgeldhöhe) zuzüglich 3,50 Euro Auslagenersatz.