Fundsachen
Wenn Sie eine Sache finden, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro mitzuteilen.
Das Fundbüro muss die Sache ein halbes Jahr aufbewahren. Wird die Sache vom Verlierer abgeholt, hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn.
Wird die Sache nicht abgeholt, hat der Finder darauf einen Anspruch. Auf diesen Anspruch kann auch verzichtet werden.
Das Fundbüro muss die Sache ein halbes Jahr aufbewahren. Wird die Sache vom Verlierer abgeholt, hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn.
Wird die Sache nicht abgeholt, hat der Finder darauf einen Anspruch. Auf diesen Anspruch kann auch verzichtet werden.
Die Aufbewahrungsfrist betägt ein halbes Jahr.
Siehe Verwaltungsgebührensatzung im Anhang.