Pachten
Die von der Stadt Hechingen zur Verfügung stehenden unbebauten Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen, Gärten) können gepachtet werden.
Über Pachtverträge in den Ortsteilen berät in der Regel der jeweilige Ortschaftsrat.
Anträge auf Anpachtung eines Grundstücks können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer bei der Stadtverwaltung - SG Liegenschaften, Grundstücke - oder bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung gestellt werden.
Anträge auf Anpachtung eines Grundstücks können formlos unter Angabe der Flurstücksnummer bei der Stadtverwaltung - SG Liegenschaften, Grundstücke - oder bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung gestellt werden.