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Dienstleistung

Stundung von Forderungen

Da Mahnungen und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Ratenzahlungs-/Stundungsantrag auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Der Antrag ist schriftlich bei der Stadtkasse einzureichen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bezüglich Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.
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