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Dienstleistung

Räum- und Streupflicht

Die wesentlichen Bestimmungen der Räum- und Streupflicht sind in der Satzung über die Räum- und Streupflicht vom 15.12.1989 geregelt (siehe Satzung).

Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege und bestimmte entsprechende Flächen bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
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Verfahrensablauf
Nähere Informationen finden Sie in der angehängten Streupflicht-Satzung.
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Satzung