Winterdienst
Der städtische Betriebshof und teilweise auch beauftragte private Unternehmer sind für den Winterdienst laut dem Räum- und Streuplan an öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz verantwortlich.
Bei der Erledigung des Winterdienstes wird größtenteils aktuellste Technik angewendet.
Der Räum- und Streudienst erfolgt nach dem entsprechenden Räum- und Streuplan. Dabei sind alle Straßenbereiche klassifiziert und werden in der Folge unter Berücksichtigung von Verkehrswichtigkeit, Gefährdung sowie Erschließungsfunktion in Stufen geräumt und gegebenenfalls gestreut.
Der Räum- und Streudienst erfolgt nach dem entsprechenden Räum- und Streuplan. Dabei sind alle Straßenbereiche klassifiziert und werden in der Folge unter Berücksichtigung von Verkehrswichtigkeit, Gefährdung sowie Erschließungsfunktion in Stufen geräumt und gegebenenfalls gestreut.