Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der kommunalen Entwicklung. Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung. Weitere Gesetze wie zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) haben Auswirkungen auf die Bauleitplanung.
Die Bauleitplanung ist normalerweise in zwei Stufen aufgebaut:
Die erste Stufe ist der Flächennutzungsplan. Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung besteht jedoch nicht.
Die zweite Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfaßt ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans werden dadurch zum einzuhaltenden Ortsrecht.
Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die so genannten Planfeststellungsverfahren, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.
Die Bauleitplanung ist normalerweise in zwei Stufen aufgebaut:
Die erste Stufe ist der Flächennutzungsplan. Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung besteht jedoch nicht.
Die zweite Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfaßt ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans werden dadurch zum einzuhaltenden Ortsrecht.
Im Rahmen von Verkehrsplanungen im Stadtgebiet oder auch bei gemeindeübergreifenden Straßenbauvorhaben sind es die so genannten Planfeststellungsverfahren, die eine weitere Möglichkeit der Schaffung von Planungsrecht darstellen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans besteht nicht. Bauleitplanverfahren sind grundsätzlich öffentlich.
Die Verfahrensabläufe richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Der Beginn eines Verfahrens muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Verfahrensdauer kann je nach begleitenden Umständen sehr unterschiedlich sein.