Bauabnahmen und Baukontrollen
Im Baugenehmigungsverfahren kann von der Baurechtsbehörde eine Rohbau- oder Schlussabnahme schriftlich angeordnet werden. Bitte teilen Sie den entsprechenden Baufortschritt in diesem Fall rechtzeitig dem Baurechtsamt mit, damit der Baukontrolleur seine Tätigkeit aufnehmen kann und es keine Verzögerungen gibt.
Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.
Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahmeschreiben.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.
Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand auf der Grundlage des aktuellen Stundensatzes berechnet.