Förderrichtlinien
Die Bürgerstiftung Hechingen fördert folgende Zwecke:
Gemeinnützige Zwecke wie:
- Öffentliches Gesundheitswesen;
- Jugend- und Altenhilfe;
- Kunst und Kultur;
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe;
- Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz, Hochwasserschutz;
- traditionelles Brauchtum sowie
- mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Die Bürgerstiftung bekennt sich als Stiftung zur Stadt Hechingen und fördert daher nur Projekte in der Stadt Hechingen einschließlich deren Teilorte. Es werden grundsätzlich keine Gesamtkosten übernommen. Die Bürgerstiftung fördert nur nachhaltige Projekte. Dies bedeutet:
- Nach Förderung müssen die Projekte auch ohne weitere Mittel der Stiftung weitergeführt werden können.
- Die Mittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben.
- Die Antragsteller müssen über die Verwendung Rechenschaft ablegen oder die Annahme des Zuschusses durch eine Spendenbescheinigung im Sinne der Abgabenordnung bestätigen.
- Ein Anspruch auf Fördermittel besteht für niemanden.
Mit Annahme der Förderung erkennt der Antragsteller diese Richtlinien an.
Verwendung der Fördermittel
Fördermittel sind zweckgebunden und können nur mit Zustimmung der Stiftung auf andere Projekte oder Förderpartner übertragen werden. Bei nicht antragsgemäßer Verwendung kann die Bewilligung nachträglich widerrufen werden.
Ausschlusskriterien
Folgende Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck dienen;
- Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen;
- Projekte außerhalb der Gemeinde Hechingens.
Förderantrag
Um eine Förderung durch die Bürgerstiftung Hechingen zu beantragen, reichen Sie bitte einen Förderantrag ein.
● Antragsformular Förderantrag (pdf)
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an:
Bürgerstiftung Hechingen
Stiftungsrat
Marktplatz 1
72379 Hechingen
oder geben Sie diesen persönlich im Rathaus Hechingen ab.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!