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Lärmaktionsplan für die Stadt Hechingen

Der Gemeinderat der Stadt Hechingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2019 über die Lärmaktionsplanung gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz beraten und den Lärmaktionsplan der 3. Runde mit dem empfohlenen Planfall 3 beschlossen.
 
Die rechtliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung bildet das am 30. Juni 2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EU-Richtlinie 2002/497EG).
 
Dieser Pflicht entsprechend hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Lärmaktionsplanung gefasst und dem Vorschlag der Verwaltung folgend das Büro Modus Consult Dr. Frank Gericke GmbH mit der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes, bestehend aus Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung beauftragt. Der Lärmaktionsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hechingen einschließlich seiner Stadtteile.
 
Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zum Straßenverkehrslärm umfassen kurzfristige Maßnahmen wie innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h tags und nachts bzw. nur nachts, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 27 auf 80 km/h nachts sowie mittel- bis langfristige Maßnahmen der Fahrbahnsanierung.
  
An den Bundesstraße B 27 und B 32 besteht ein Förderprogramm des Bundes zum Ersatz von alten Fenstern durch neue schalldämmende Fenster, wenn die Gebäude vor dem Stichtag 01.04.1974 errichtet bzw. genehmigt wurden und die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind. Eine Antragstellung ist beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 möglich.