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Informationen für Hundehalter: Leinenpflicht und Hundetoiletten

Die folgende Karte zeigt die Bereiche, in denen Hunde an der Leine geführt werden müssen (rote Umrandung). Darüber hinaus sind die mehr als 50 Hundetoiletten eingezeichnet, die im Stadtgebiet aufgestellt sind (blaue Punkte).
Um die Karte detailliert zu betrachten, können Sie in der rechten Spalte ein pdf-Dokument (mit der folgenden Karte und Text; mittlere Auflösung) oder die Karte als  jpg-Datei (hoch aufgelöst) öffnen oder herunterladen und entsprechend vergrößern.

Stadt Hechingen: Leinenpflicht für Hunde und Hundetoiletten

Die Regelungen zur Leinenpflicht und auch zu Lärm und Verunreinigungen durch Hunde finden sich in der am 1.3.2017 in Kraft getretenen

Polizeilichen Umweltschutzverordnung

der Stadt Hechingen:
 
§ 6 Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
 
§ 10 Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
 
§ 11 Verunreinigung durch Hunde

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
 
§ 16 Ordnungsvorschriften
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,

6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;