Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Gewerbegebiet Lotzenäcker

Bauen in Hechingen

Untere Baurechtsbehörde
Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen geregelt. Es zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Sie bestimmt auch die Regelungen für die Verfahren, die bei der Errichtung baulicher Anlagen gelten und legt fest, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (z. B. Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung), an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (z. B. Stellplätze) sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (z. B. Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz). Genauso sind auch die bauplanerischen Regelungen zu beachten, die sofern vorhanden, in einem Bebauungsplan festgeschrieben sind. Die Stadt Hechingen ist seit Anfang der 70er-Jahre Untere Baurechtsbehörde und daher für die Erteilung baurechtlicher Genehmigungen aller Arten zuständig. Die dortigen Mitarbeiter stehen auch gerne für Beratungen für Bauherren und Architekten zur Verfügung.
Zu einem Beratungsgespräch sollten möglichst ein aktueller Lageplan sowie alle verfügbaren Unterlagen vorliegen. Außerdem sind erste Entwürfe oder Skizzen zum Vorhaben hilfreich.

Untere Denkmalschutzbehörde
Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.
Die Stadt Hechingen ist seit Anfang der 70er-Jahre Untere Denkmalschutzbehörde und daher für die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig. Die dortigen Mitarbeiter stehen auch gerne für Beratungen für Bauherren und Architekten zur Verfügung

Ansprechpartner:
Marcus Kempka
Telefon:
Fax:
07471 940-140

Ansprechpartner in Energiefragen