Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 192 Baugesetzbuch verpflichtet, selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen.
Der Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat auf vier Jahre berufen, ist jedoch ein von ihm unabhängiger Ausschuss. Der Gutachterausschuss agiert innerhalb des Dienstbezirkes Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechingen, Jungingen und Rangendingen.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:
• Führung einer Kaufpreissammlung
• Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die
Wertermittlung relevante Daten für das gesamte Stadtgebiet
• Erstellung von Gutachten über den Wert von bebauten und
unbebauten Grundstücken und ihren Rechten
• Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte und aus der
Kaufpreissammlung