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Bodenrichtwerte

Informationen zum Bodenrichtwert (allgemein)

Gesetzliche Bestimmungen

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum jeweiligen Stichtag ermittelt.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus Bodenrichtwerte festzugstellen. Grundlage für die Bodenrichtwerte ist eine Kaufpreissammlung, in welcher alle Verkaufsfälle von bebauten und unbebauten Grundstücken erfasst werden. Anhand dieses Datenmaterials werden, basierend auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen, die Bodenrichtwerte festgestellt. Richtwerte sind eine Orientierungshilfe für Privatpersonen, Banken, Makler und Behörden bei der Ermittlung des Werts von Immobilien. Auch das Finanzamt ist auf die amtlichen Bodenrichtwerte angewiesen, insbesondere bei der Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z.B. hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Hohenzollern hat die Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2023 und für steuerliche Zwecke zum 01.01.2022 ermittelt und in der Sitzung am 14.09.2023 beschlossen.

Dies geschah gemäß § 193 Abs. 5 BauGB nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordung (ImmoWertV).

Die beschlossenen Bodenrichtwerte werden für die Kommunen des gemeinsamen Gutachterausschuss Hohenzollern über BORIS-BW, das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg, veröffentlicht.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte werden für die Kommunen des gemeinsamen Gutachterausschuss Hohenzollern über BORIS-BW, das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg, veröffentlicht.

Grundsteuer

Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022

Bei der Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 können sich durch Baulandentwicklungen und neue Erkenntnisse unter Umständen auch Änderungen für die Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke zum 01.01.2023 ergeben haben. Nach Aussage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden betroffene Bürger direkt und automatisch durch die Finanzverwaltung über Änderungen informiert.

Nachstehend der Link zum BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg:

Bodenrichtwerte für Grundsteuer B auf BORIS-BW

Beispiel für eine Abfrage der Grundsteuer B über BORIS-BW

Bodenrichtwerte

Beispiel für eine Abfrage der Bodenrichtwerte über BORIS-BW

  • Bodenrichtwertkarten


    Nachstehend der Link zum BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg und den einzelnen Städten und Gemeinden des GGA Hohenzollern

    Bodenrichtwerte auf BORIS-BW

Bodenrichtwertkarten zum 01.01.2023

Historische Bodenrichtwerte

  • In BORIS BW gibt es die Möglichkeit, sich ältere Bodenrichtwerte für diese Zone im Vergleich anzeigen zu lassen.
    Diese Funktion wird durch einen Klick auf die Schaltfläche oben rechts "aktueller Jahrgang" aktiviert.

    Bodenrichtwerte 2023
    Historische Richtwerte Bild 1

    Vergleich Bodenrichtwerte 2022/2023
    Historische Richtwerte Bild 2

Bodenrichtwertkarten zum 31.12.2018

Bodenrichtwertkarten zum 31.12.2017

Bodenrichtwertkarten zum 31.12.2016

Bodenrichtwertkarten zum 31.12.2014

Bodenrichtwertkarten zum 31.12.2012


Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Hohenzollern

Email: Leiter Geschäftsstelle