Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Volltextsuche auf: https://www.hechingen.de
Stadt Hechingen - Dorfkern Bechtoldsweiler

Fördermaßnahme Innenentwicklung


Es ist zunehmend zu verfolgen, dass ältere Gebäude im Ortskern der Stadtteile aber auch in der Kernstadt leer stehen und keine neuen Nutzer mehr finden. Die Anforderungen junger Familien an Wohnraum lassen sich mit der bestehenden Bausubstanz bisweilen nicht vereinen. Auch fehlt den Eigentümern dieser Gebäude ein Anreiz, die Immobilien zu sanieren und dem Wohnungsmarkt zuzuführen.
Dem gegenüber steht ein zunehmender Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Mietwohnungen sind auf dem freien Markt nur schwer zu bekommen und wenn, dann sind diese Mieten vor allem in neuen Gebäuden hoch. Dies führt dazu, dass in der Ortsmitte leer stehende Gebäude in ihrer Bausubstanz vernachlässigt werden und dem Verfall ausgesetzt sind.
Die Stadt Hechingen möchte den Weg zum eigenen Heim erleichtern und gleichzeitig das Bauen in den alten Siedlungskernen attraktiver machen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung 2014 ein Förderprogramm zur Innenentwicklung beschlossen: Bezuschusst werden entsprechende Bau- oder Abbruchvorhaben in den Siedlungskernen:

1. Zuschuss für die Realisierung von Bauvorhaben
Bauherren, die im alten Orts- bzw. Stadtkern ein Bauvorhaben planen (z.B. Abbruch eines Altgebäudes mit anschließendem Neubau, Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes, Sanierung eines leer stehenden Gebäudes) können zu den nachgewiesenen Baukosten einen Zuschuss in Höhe von 20 % (maximal 10.000 Euro) erhalten.

2. Zuschuss für den Abbruch leer stehender Gebäude
Gebäudeeigentümer, die ein leer stehendes Gebäude im alten Orts- bzw. abbrechen wollen, ohne dass eine Neubebauung ansteht, können einen Zuschuss in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal aber 5.000 Euro erhalten.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn für das Vorhaben keine öffentlichen Förderungen aus dem ELR-Programm, dem EFRE-Programm oder anderen städtischen Förderprogrammen (bspw. auch Sanierungssatzung) in Anspruch genommen wurden und es sich um Gebäude handelt, die älter als 50 Jahre alt sind. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Stadt Hechingen stellt maximal 60.000 Euro pro Kalenderjahr für diese Vorhaben zur Verfügung.

Die genauen Förderrichtlinien und das Antragsformular können Sie oben als pdf-Dokumente öffnen bzw. herunterladen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Mirjam Lehmann
Stellv. Fachbedienstete für das Finanzwesen
Fax:
07471 940-108