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Friedhof Heiligkreuz

Friedhöfe

In Hechingen gibt es insgesamt acht städtische Friedhöfe. Der Hauptfriedhof „Heiligkreuz“ liegt zwischen der Kernstadt und dem Stadtteil Stetten. Außerdem haben die Stadtteile Bechtoldsweiler, Beuren, Boll, Schlatt, Sickingen, Stein und Weilheim jeweils einen Friedhof. Hinzu kommt der Ruheforst Zollernblick, der eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat.
Verstorbene werden in der Regel in dem Stadtteil/Kernstadt bestattet, in dem sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Andere Wünsche der verstorbenen Person bedürfen des Einvernehmens des Trägers des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden wollte.
Liegt keine Willensäußerung der verstorbenen Person über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, Enkel, Eltern und die übrigen Verwandten.

Hinweis: In Deutschland besteht Friedhofszwang. Bestattungen sind deshalb grundsätzlich nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen mit behördlicher Genehmigung gestattet. Nur in Ausnahmefällen werden von den Gemeinden Genehmigungen zur Bestattung außerhalb von Friedhöfen gegeben.

Kontakt

  • Friedhofswesen
  • Öffnungszeiten:

    Mo 08.30 - 12.30 Uhr
    Di 08.30 - 12.30 Uhr und
    14.30 - 16.30 Uhr
    Mi 08.30 - 12.30 Uhr
    Do 08.30 - 12.30 Uhr
    Fr 08.30 - 12.30 Uhr
  • Friedhof Heiligkreuz - Aussegnungshalle