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Haushaltsplan

Der städtische Haushalt

Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet, muss diese dem Landratsamt Zollernalbkreis als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.

Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2023

> Haushaltsplan 2023 (pdf-Dokument, 4,9 MB)
> Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2023 (pdf, 7,5 MB)
> Link zu den Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzung am 16.03.2023

Darstellung Haushalt 2023 - Stand 16.03.2023

Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2023 und der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe Stadtwerke, Entsorgung und Betriebshof wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2022 eingebracht. Verabschiedet wurden die Planwerke in der Gemeinderatssitzung am 16.03.2023.


Ansprechpartnerin

Desiree Rotenhagen
Fachbedienstete für das Finanzwesen
Fax:
07471 940-108