Der städtische Haushalt
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet, muss diese dem Landratsamt Zollernalbkreis als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.
Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2024
> Haushaltsplan 2024 (pdf-Dokument, 6,1 MB)
> Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2024 (pdf, 5,1 MB)
> Link zu den Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024
Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2024 und der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe Stadtwerke, Entsorgung und Betriebshof wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2023 eingebracht. Verabschiedet wurden die Planwerke in der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024.