Der städtische Haushalt
Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit allen ihren Einnahmen und Ausgaben sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen Aufgabenprogramms zu.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wird von der Verwaltung aufgestellt und vom Gemeinderat in einer oder gegebenenfalls mehreren Lesungen beraten. Ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vom Gemeinderat verabschiedet, muss diese dem Landratsamt Zollernalbkreis als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und zum Vollzug freigegeben hat, können die Haushaltsmittel in vollem Umfang bewirtschaftet werden.
Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2022
> Haushaltsplan 2022 (pdf-Dokument, 5,5 MB)
> Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2022 (pdf, 7,5 MB)
> Link zu den Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022
Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2022 und der Wirtschaftspläne 2022 der städtischen Eigenbetriebe Stadtwerke, Entsorgung und Betriebshof wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2021 eingebracht. Verabschiedet wurden die Planwerke in der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022.