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Sportlerehrung der Stadt Hechingen für die Saison 2024 - 3. Juli 2025 vor der Villa Eugenia

Auch im Jahr 2025 würdigt die Stadt Hechingen ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Zum zweiten Mal wird die Sportlerehrung nicht im Herbst, sondern als Freiluftveranstaltung vor der Villa Eugenia im Juli stattfinden. So können die Auszeichnungen zeitlich näher an den erreichten Erfolgen verliehen werden.

Die Sportlerehrung 2025 für die Leistungen im Sportjahr 2024 findet am Donnerstag, 3. Juli 2025, vor der Villa Eugenia statt.

Die Einwohner und Vereine der Stadt haben die Möglichkeit, der Stadtverwaltung bis spätestens 23. März 2025 besondere sportliche Leistungen für den Bewertungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 zukommen zu lassen. Die Stadt bittet darum, die Meldungen, versehen mit dem Stichwort „Sportlerehrung Hechingen“, per E-Mail an Monica Flieg, monica.flieg(at)hechingen.de, zu senden. Hier finden sie ein Formular, das für die Meldung genutzt werden kann. Für die Verleihung gelten die Richtlinien für die Sportlerehrung die der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 18.5.2017 beschlossen hat.

Eine aus Vereinsvertretern bestehende Fachkommission wird auf Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Empfehlungsliste erarbeiten, die zur Beschlussfassung dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats vorgelegt wird.

In dem im Folgenden wiedergegeben Auszug aus den Richtlinien für die Sportlerehrung ist geregelt, für welche speziellen Leistungen eine Sportlermedaille bzw. eine Urkunde verliehen wird.

1. Allgemeines
Die Stadt Hechingen ehrt Sportler, die herausragende sportliche Leistungen im Rahmen einer offiziellen Meisterschaft eines Fachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bzw. des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) erbracht haben. Im Einzelnen sind dies Einzelsportler der Stadt Hechingen, Sportler eines Hechinger Vereins, Schüler einer Hechinger Schule, Mannschaften der Hechinger Vereine und der Hechinger Schulen.

2. Voraussetzungen für die Verleihung der Sportlermedaille
2.1. Sportlerinnen und Sportler, die einen olympischen, Welt-, Europa- oder deutschen Rekord aufgestellt haben, an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften* teilgenommen haben, sich ausgezeichnet haben bei
Deutschen Meisterschaften*: Einzel 1-10 Platz, Mannschaften 1-6 Platz.
Süddeutschen Meisterschaften*: Einzel Platz 1-6, Mannschaft Platz 1-4.
Baden-Württembergischen Meisterschaften*: Einzel Platz 1-4, Mannschaft Platz 1-3.
Württembergische Meisterschaften*: Einzel Platz 1-3 Mannschaft Platz 1 – 2.
Bezirksmeisterschaften●: Einzel Platz 1, Mannschaft Platz 1

* = Qualifikation erforderlich
● = Mindestteilnahme: 5 Sportler/innen/ 3 Mannschaften

2.2. Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften (s. Ziff. 3), die in der deutschen und Landes Jahresbestenliste geführt werden oder in einen Landes- oder Bundeskader berufen werden: Deutsche Jahresbestenliste : Platz 1-10.
Landes – Jahresbestenliste: Platz 1 – 3.

2.3. Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften (s. Ziff. 3), die Landes- oder Bundessieger beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ geworden sind.

2.4. Jugendmannschaften (s. Ziff. 3) (Jugend A / B und C), die den 1. Platz der einzelnen Spielklassen erreicht hat.

3. Eine Mannschaft besteht aus der Anzahl von Personen, die die gültige Spielregel der entsprechenden Disziplin vorschreibt.

4. Bei Erringung mehrerer Meisterschaften in einem Jahr wird nur 1 Sportlermedaille verliehen, und zwar für die beste Platzierung.

5. Sonstige herausragende Leistungen auf dem sportlichen Sektor können durch die Verleihung einer Urkunde gewürdigt werden. Darunter fallen sportliche Leistungen, die hauptsächlich dem Freizeitsport zuzurechnen sind.

6. Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht haben (z.B. langjährig tätige Übungsleiter, engagierte Vereinsfunktionäre) können – je nach Art der Verdienste - mit einer Urkunde gewürdigt werden.