Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
Wenn zur Vorlage bei einer Behörde neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, erhalten Sie statt der Meldebescheinigung eine Aufenthaltsbestätigung.
Beispielsweise für:
- Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Wenn zur Vorlage bei einer Behörde neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, erhalten Sie statt der Meldebescheinigung eine Aufenthaltsbestätigung.
Sie können die Ausstellung der Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung schriftlich oder persönlich beantragen.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
Schriftlich: Formloser Antrag + Kopie Ausweis oder Reisepass
Persönlich: Ausweis oder Reisepass
Schriftlich: Formloser Antrag + Kopie Ausweis oder Reisepass
Persönlich: Ausweis oder Reisepass
Unabhängig von der Art der Beantragung beträgt die Gebühr für die Meldebescheinigung 5,- €.
Für Sozialleistungen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld) ist eine Meldebescheinigung gebührenfrei.
Wenn Sie die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung schriftlich beantragen, müssen Sie Bargeld in Höhe von 5,- € beilegen.
Für Sozialleistungen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld) ist eine Meldebescheinigung gebührenfrei.
Wenn Sie die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung schriftlich beantragen, müssen Sie Bargeld in Höhe von 5,- € beilegen.