Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Die Stadt Hechingen hat sich in Kooperation mit freien Kindergartenträgern, auf eine „zentrale Anmeldestelle für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen“ geeinigt und ein für alle verbindliches Anmelde- und Aufnahmekonzept entwickelt.
Die Anmeldung erfolgt künftig ausschließlich digital über das Elternportal der Stadt Hechingen (Link zum Anklicken)
Zentrale Anmelde- und Vergabestelle Kitaplatz
Stadtverwaltung Hechingen
Fachbereicht 2 Bürgerdienste - Öffentlichkeitsbereich
Sachgebiet Kinder/Jugendliche/Schule
Marktplatz 1
72379 Hechingen
- Hechinger Hauptwohnsitz
Es gelten folgende Vergabekriterien zur Platzvergabe von Kita-Plätzen:
| - | Kinder von Berufstätigen, Geschwisterkinder, Kinder von Arbeitssuchenden, Studierenden, Auszubildenden, Pflegenden (ab Pflegegrad 3) sowie Kinder mit behinderten Geschwistern im Haushalt und/oder entsprechenden Nachweisen vom Jugendamt haben bei Vorlage entsprechender Nachweise bei der Vergabe Vorrang. |
| - | Kinder mit geistigen und/oder sonstigen Behinderungen werden nach den gleichen Kriterien aufgenommen. Darüber hinaus werden sie im U3-Bereich integrativer Einrichtungen bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt. |
| - | Kinder, für die Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls notwendig sind oder in deren Familie außergewöhnliche Bedingungen vorliegen (Härtefälle), haben bei der Vergabe Vorrang. |
Die aufgeführten Kriterien werden wie folgt bepunktet:
6 Punkte
alleinlebend und berufstätig (auch Ausbildung oder Schule), Härtefälle
5 Punkte
beide Eltern berufstätig
3 Punkte
Geschwisterkind in derselben Einrichtung
1 Punkt
ein Elternteil berufstätig oder alleinlebend und nicht berufstätig
1 Punkt
Kind mit Behinderung lebt im Haushalt
0 Punkte
keine Nachweise
Die Punkte werden addiert und nehmen Einfluss auf die Wartelistenplatzierung in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen.
Bei Punktegleichstand zählt im Krippenbereich zusätzlich das Wunschaufnahmedatum, im Kindergartenbereich zusätzlich das Alter des aufzunehmenden Kindes.
Bitte bedenken Sie, dass eine Bepunktung nur möglich ist, wenn uns alle Angaben vollständig vorliegen.
Ihr Kind wird auch ohne diese Nachweise festgestellter Ansprüche bei der Platzvergabe berücksichtig, dann jedoch nur im Rahmen der uns vorliegenden Daten und Angaben.
Vergabezeitpunkt:
Betreuungsplätze für das erste Kindergartenhalbjahr (Sep. – Feb.) werden im Monat April vergeben.
Für angemeldete Plätze im zweiten Kindergartenhalbjahr (März – Juli) erhalten Sie in der Regel im Monat November Rückmeldung.
Kinder, die bei diesen Intervallen keine Zusage erhalten haben, bleiben auf der Warteliste und kommen bei frei werdenden Plätzen auch unterjährig zum Zug.
Anmeldefrist für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Februar eines Jahres.
Betreuungskosten sind in der Gebührensatzung geregelt und in der Gebührentabelle aufgeführt
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren sind kostenfrei.
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):
- § 4 Ärztliche Untersuchung
- § 6 Elternbeiträge bei freien Trägern
- § 19 Elternbeiträge bei kommunalen Trägern
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.