Rentenangelegenheiten
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung weitgehend dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, den Versichertenältesten und bei den Ortsbehörden.
Sie nehmen u.a. die Anträge auf
- Versicherten- und / oder Hinterbliebenenrente
- Abfindung von Witwen- / Witwenrente bei erneuter Heirat
- Kontenerklärung (auch bei Scheidungsverfahren)
- Zeugenvernehmung
- Herstellung von Versicherungsunterlagen (Rentenzeiten, die nicht im Bundesgebiet zurückgelegt wurden)
- Anrechnung von Kindererziehung- / Kinderberücksichtigungszeiten
entgegen.
Sie nehmen u.a. die Anträge auf
- Versicherten- und / oder Hinterbliebenenrente
- Abfindung von Witwen- / Witwenrente bei erneuter Heirat
- Kontenerklärung (auch bei Scheidungsverfahren)
- Zeugenvernehmung
- Herstellung von Versicherungsunterlagen (Rentenzeiten, die nicht im Bundesgebiet zurückgelegt wurden)
- Anrechnung von Kindererziehung- / Kinderberücksichtigungszeiten
entgegen.
Legen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen vor:
- Pass / Personalausweis / Personenstandsurkunde / Familienbuch
- Versicherungsverlauf / Rentenauskunft / Rentenversicherungsnachweise
- Bankverbindung
Je nach Art des Antrags können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich darüber bei der Terminabsprache.
- Pass / Personalausweis / Personenstandsurkunde / Familienbuch
- Versicherungsverlauf / Rentenauskunft / Rentenversicherungsnachweise
- Bankverbindung
Je nach Art des Antrags können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich darüber bei der Terminabsprache.
Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst 3 Monate vor dem gewünschten Rententermin.
Sozialversicherungsangelegenheiten sind gebührenfrei.