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Dienstleistung

Denkmalschutz

Bei der Stadt Hechingen (mit Stadtteilen) sind die Kulturdenkmale in einer Denkmalliste erfasst. Hinzu kommen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung, die im Denkmalbuch eingetragen worden sind.

Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
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Verfahrensablauf
Nach dem Denkmalschutzgesetz darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde geändert oder beseitigt werden,

- in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder
- aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit dies für den Denkmalwert von
  wesentlicher Bedeutung ist.

Sind innere und äußere Veränderungen an einem Kulturdenkmal vorgesehen (auch alle Maßnahme, die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, wie z.B. Fassadensanierung, Farbgebung, Fensteränderung), so sind diese frühzeitig der Stadtverwaltung anzumelden.

Zur Besprechung der vorgesehenen Maßnahmen findet ein Ortstermin mit dem Antragsteller, Vertretern des Regierungspräsidiums Tübingen - Denkmalpflege - und der Stadtverwaltung statt.

Gegebenenfalls erteilt die Stadtverwaltung die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Diese ist auch erforderlich, um eventuell eine erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeit nutzen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Zuschuss beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung Denkmalpflege, beantragt werden. Auskünfte hierzu werden bei einem Ortstermin erteilt.

Zu beachten ist, dass für die vorgesehenen Maßnahmen eventuell auch ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich wird. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bzw. Zustimmung mit ein.
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Kosten/Leistung
Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz und der Gesamtanlagenschutzsatzung sind in der Regel gebührenpflichtig. Diese sind der Gebührensatzung für öffentliche Leistungen der unteren Baurechtsbehörde zu entnehmen.
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Satzung
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