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Dienstleistung

Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Für eine Reihe von untergeordneten Baumaßnahmen benötigen Sie weder ein Baugenehmigungs- noch ein Kenntnisgabeverfahren (verfahrensfreie Vorhaben).

Verfahrensfrei heißt dabei lediglich, dass ein behördliches Prüfverfahren nicht beantragt werden muss. Die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind aber auch bei verfahrensfreien Maßnahmen eigenverantwortlich zu beachten.

Dies gilt z.B. für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und die Maßnahmen der Standsicherheit.
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Verfahrensablauf
Die verfahrensfreien Vorhaben ergeben sich aus § 50 der LBO mit Aufzählung der Vorhaben im Anhang.

Näheres können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
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Satzung
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Zugehörigkeit zu