Bestattungsangelegenheiten
Die städtischen Friedhöfe dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Stadt verstorbener oder tod aufgefundener Personen ohne Wohnsitz.
Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen.
Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Für die Bestattung müssen die Angehörigen sorgen.
Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei einem Bestattungsinstitut anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen festgelegt.
Auf den einzelnen Friedhöfen werden unterschiedliche Bestattungsformen angeboten. Das SG Friedhofswesen berät Sie gerne.
Auf den einzelnen Friedhöfen werden unterschiedliche Bestattungsformen angeboten. Das SG Friedhofswesen berät Sie gerne.
Die Verstorbenen dürfen frühestens 48 Stunden und müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes, wenn die Aufbewahrung nicht in einer Leichenhalle erfolgt, bestattet werden.