Schülerbeförderung
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Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und ist auf die Schulzeiten abgestimmt. Soweit kein Bus verkehrt, können im Außenbereich wohnende Eltern in bestimmten Fällen Fahrtkostenerstattung für die Eingenbeförderung der Schüler beantragen.
Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sekretariat der jeweiligen Schule zu stellen. Erstattungsanträge für Fahrtkosten können bei der Stadt gestellt werden.
Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und ist auf die Schulzeiten abgestimmt. Soweit kein Bus verkehrt, können im Außenbereich wohnende Eltern in bestimmten Fällen Fahrtkostenerstattung für die Eingenbeförderung der Schüler beantragen.
Anträge auf Schülerbeförderung sind grundsätzlich im Sekretariat der jeweiligen Schule zu stellen. Erstattungsanträge für Fahrtkosten können bei der Stadt gestellt werden.
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
Die von den Eltern zu leistenden Eigenanteile richten sich nach den Festsetzungen des Landkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.