Straßensperrungen
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich genehmigt werden. Sind Belange anderer Behörden oder Versorgungsträger (z.B. Post, Polizei, Straßenbauamt) tangiert, so müssen diese gehört werden.
Das Aufstellen von Gerüsten und Containern (z.B. an einer privaten Baustelle im Gehwegbereich) ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Vorhandene Baustellen- und Lagepläne sind für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung hilfreich. Außerdem sollten verläßliche Angaben über Dauer und Ausmaß der einzurichtenden Baustelle vom Bauherrn gemacht werden, um die entsprechenden erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.
Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Sperrung und vom Verwaltungsaufwand für die Prüfung des Antrages.